Elternverein

Obmann:

Pirchner Dieter

Mag. Michaela Berger-Wiegele, stv. Obfrau (SGA)

Dr. Birgit Renzl, Schriftführerin (SGA)

Claudia Schreiner, Kassierin

Markus Schorn, Kassier Stv.

 

Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins sind:

Schulgemeinschaftsausschuss

Dort fallen Entscheidungen für den Schulalltag, wie zum Beispiel:

  • schulautonome Tage
  • Schulveranstaltungen (z.B. Sprachreisen)
  • Mitgestaltung der Schulentwicklung (Stundentafel…)
  • Mitgestaltung der Schulgemeinschaft
  • Ankauf von Fotoapparaten, Videokamera, Leinwand für Vorträge
  • Ankauf von Büchern für die Schulbibliothek
  • Kulturveranstaltungen („TRIS“)

Unterstützung von Schülern bei Schulveranstaltungen

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Regelmäßiger Kontakt zu den Eltern über die Klassenelternvertretung, die in den Vorstand des Elternvereins berufen werden
  • Unterstützung bei „unlösbaren“ Problemen

Das Ergebnis sämtlicher Aktivitäten steht der Schule und/oder den Schülern zur Verfügung.

Ansprechpartner & Kontakt

  • der jeweilige Klassenelternvertreter oder
  • Obmann: DI Michael Gruböck

elternverein-seekirchen.at

elternverein@bg-seekirchen.at

Bankverbindung: IBAN: AT30 3504 7000 7503 9610, Raika SBG Seenland; ZVR Nr. 957692162
Bankverbindung: KtoNr: 39610, Raika SEEKIRCHEN; ZVR Nr. 957692162

Statuten (Auszug)

§ 2 Zweck des Vereins:

Der ELTERNVEREIN DES BUNDESGYMNASIUMS SEEKIRCHEN ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter, gemeinnütziger Verein, der folgenden Vereinszweck hat:

  • Pflege eines guten Einvernehmens zwischen Schule undErziehungsberechtigten;
  • Wahrung der Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern;
  • Förderung der Schulpartnerschaft
  • Weiterbildung der Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Bildung und Erziehung;
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler und Schülerinnen;
  • Unterstützung der Schule und der Schulgemeinschaft.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:

  • Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
  • Als ideelle Mittel dienen: – Herausgabe und Verteilung von Schriften, die den Zweck des Vereines fördern; – schriftliche und mündliche Weitergabe der Anliegen der Elternschaft an Behörden und Öffentlichkeit; – Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
  • Bereitstellen von finanziellen Mittel
  • Beitritt zu Gesamtorganisationen, die dazu beitragen, die Vereinsziele zu unterstützen.
  • Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: – Mitgliedsbeiträge  – Ergebnisse von Veranstaltungen und Projekten – Spenden, Zuwendungen, Subventionen und Vermächtnisse

Mitgliedsbeitrag

Euro 17,- pro Familie und Schuljahr