Elterninformation Mittagsaufsicht

Mittagsaufsicht für die Unterstufe

Für SchülerInnen der Unterstufe bietet sich, je nach zur Verfügung stehender Ressourcen, die Möglichkeit, in der Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht, kostenlos in der Schule beaufsichtigt zu werden.
Diese Aufsicht dient ausschließlich zur Überbrückung und ist keine Nachmittagsbetreuung bzw. keine Lernbetreuung.

Voraussetzungen:

  • Die kostenlose Betreuung kann maximal für 4 Unterrichtsstunden an 2 Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden.
  • Die Mindesteröffnungszahl für eine Gruppe liegt bei fünf SchülerInnen.
  • Die Mittagsbetreuung kann jahrgangs- und klassenübergreifend organisiert werden.
  • Kinder der Mittagsbetreuung dürfen sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten und müssen sich bei der aufsichtsführenden Lehrkraft melden.
  • Eine Kombination aus Nachmittagsbetreuung und Mittagsaufsicht ist zulässig (z.B. drei Tage Nachmittagsbetreuung und zwei Stunden Mittagsaufsicht an einem anderen Tag). Ist Ihr Kind an dem/n jeweiligen Tag/en in der Nachmittagsbetreuung, wird es ausschließlich dort betreut!
  • Für SchülerInnen der Ganztagesklasse ist keine Abmeldung der Mittagsaufsicht möglich. Sie sind täglich mittags betreut.
  • Wenn ihr Kind eine Unverbindliche Übung besucht, ist keine Mittagsaufsicht vorgesehen.

Entfällt der Nachmittagsunterricht, findet keine Aufsicht statt!

Von der Mittagspause abgemeldete UnterstufenschülerInnen, müssen das Schulgebäude und Schulgelände in der Mittagspause ausnahmslos verlassen (auch bei Regen oder Schneefall)!

 

Wenn UnterstufenschülerInnen zur Mittagsaufsicht angemeldet sind, dann müssen sie diese Mittagsaufsicht verpflichtend wahrnehmen. Der/die SchülerIn muss sich bei den aufsichtführenden Lehrkräften in den zugewiesenen Räumlichkeiten melden. Ein/e zur Mittagsaufsicht angemeldete SchülerIn hat diese Mittagszeit ausschließlich an der Schule zu verbringen und darf weder das Schulgebäude noch das Schulgelände verlassen!