Aufgrund der umfassenden Bauarbeiten im Bestandsgebäude des BG Seekirchen und der damit verbundenen Unbenutzbarkeit des Schulgebäudes wurde per Verordnung des Landesschulrates für Salzburg vom 16. Dezember 2013, vom 30. Juni 2014 bis 02. Juli 2014 schulfrei erklärt. Der 3. Juli und der 4. Juli 2014 wurden schulautonom vom SGA des BG Seekirchen als schulautonome freie Tage festgesetzt.