Elternverein

Vorstand:

Mag. (FH) Pirchner Dieter, MIB; Obmann (SGA)
elternverein@bg-seekirchen.at

Mag. Michaela Berger-Wiegele, stv. Obfrau (SGA)

Dr. Claudia Schreiner (SGA und Kassierin)

Ing. Roland Ortner (Schriftführer)

DI Markus Schorn (Kassier Stv.)

Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins sind:

Schulgemeinschaftsausschuss

Dort fallen Entscheidungen für den Schulalltag, wie zum Beispiel:

  • schulautonome Tage
  • Schulveranstaltungen (z.B. Sprachreisen)
  • Beratung und Mitgestaltung der Schulentwicklung (Stundentafel…)
  • Mitgestaltung der Schulgemeinschaft
  • Ankauf z.B. von Kameras, Musikinstrumenten zur Unterstützung der Methodenvielfalt im Unterricht  
  • Ankauf von Büchern für die Schulbibliothek
  • Kulturveranstaltungen 

Unterstützung von Schüler*innen bei Schulveranstaltungen

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Regelmäßiger Kontakt zu den Eltern über die Klassenelternvertretung, die in den Vorstand des Elternvereins berufen werden
  • Unterstützung bei „unlösbaren“ Problemen

Das Ergebnis sämtlicher Aktivitäten steht der Schule und/oder den Schüler*innen zur Verfügung.

Ansprechpartner*in & Kontakt

  • der jeweilige Klassenelternvertreter/die jeweilige Klassenelternvertreterin oder
  • Obmann: Mag. (FH) Dieter Pirchner, MIB

elternverein@bg-seekirchen.at

Bankverbindung: IBAN: AT30 3504 7000 7503 9610, Raika SBG Seenland; ZVR Nr. 957692162
Bankverbindung: KtoNr: 39610, Raika SEEKIRCHEN; ZVR Nr. 957692162

Statuten (Auszug)

§ 2 Zweck des Vereins:

Der ELTERNVEREIN DES GYMNASIUMS SEEKIRCHEN ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter, gemeinnütziger Verein, der folgenden Vereinszweck hat:

  • Pflege eines guten Einvernehmens zwischen Schule und Erziehungsberechtigten;
  • Wahrung der Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern;
  • Förderung der Schulpartnerschaft
  • Weiterbildung der Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Bildung und Erziehung;
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler und Schülerinnen;
  • Unterstützung der Schule und der Schulgemeinschaft.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:

  • Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
  • Als ideelle Mittel dienen: – Herausgabe und Verteilung von Schriften, die den Zweck des Vereines fördern; – schriftliche und mündliche Weitergabe der Anliegen der Elternschaft an Behörden und Öffentlichkeit; – Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
  • Bereitstellen von finanziellen Mitteln
  • Beitritt zu Gesamtorganisationen, die dazu beitragen, die Vereinsziele zu unterstützen.
  • Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: – Mitgliedsbeiträge  – Ergebnisse von Veranstaltungen und Projekten – Spenden, Zuwendungen, Subventionen und Vermächtnisse

Mitgliedsbeitrag

Euro 19,- pro Familie und Schuljahr