Vorstand:
Mag. (FH) Pirchner Dieter, MIB; Obmann (SGA)
elternverein@bg-seekirchen.at
Mag. Michaela Berger-Wiegele, stv. Obfrau (SGA)
Dr. Claudia Schreiner (SGA und Kassierin)
Ing. Roland Ortner (Schriftführer)
DI Markus Schorn (Kassier Stv.)
Die wesentlichen Aufgaben des Elternvereins sind:
Schulgemeinschaftsausschuss
Dort fallen Entscheidungen für den Schulalltag, wie zum Beispiel:
- schulautonome Tage
- Schulveranstaltungen (z.B. Sprachreisen)
- Beratung und Mitgestaltung der Schulentwicklung (Stundentafel…)
- Mitgestaltung der Schulgemeinschaft
- Ankauf z.B. von Kameras, Musikinstrumenten zur Unterstützung der Methodenvielfalt im Unterricht
- Ankauf von Büchern für die Schulbibliothek
- Kulturveranstaltungen
Unterstützung von Schüler*innen bei Schulveranstaltungen
Kein Kind soll aus finanziellen Gründen an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können.
Zusammenarbeit mit Eltern
- Regelmäßiger Kontakt zu den Eltern über die Klassenelternvertretung, die in den Vorstand des Elternvereins berufen werden
- Unterstützung bei „unlösbaren“ Problemen
Das Ergebnis sämtlicher Aktivitäten steht der Schule und/oder den Schüler*innen zur Verfügung.
Ansprechpartner*in & Kontakt
- der jeweilige Klassenelternvertreter/die jeweilige Klassenelternvertreterin oder
- Obmann: Mag. (FH) Dieter Pirchner, MIB
Bankverbindung: IBAN: AT30 3504 7000 7503 9610, Raika SBG Seenland; ZVR Nr. 957692162
Bankverbindung: KtoNr: 39610, Raika SEEKIRCHEN; ZVR Nr. 957692162
Statuten (Auszug)
§ 2 Zweck des Vereins:
Der ELTERNVEREIN DES GYMNASIUMS SEEKIRCHEN ist ein nicht auf Gewinn ausgerichteter, gemeinnütziger Verein, der folgenden Vereinszweck hat:
- Pflege eines guten Einvernehmens zwischen Schule und Erziehungsberechtigten;
- Wahrung der Rechte der Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern;
- Förderung der Schulpartnerschaft
- Weiterbildung der Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Bildung und Erziehung;
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler und Schülerinnen;
- Unterstützung der Schule und der Schulgemeinschaft.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:
- Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel dienen: – Herausgabe und Verteilung von Schriften, die den Zweck des Vereines fördern; – schriftliche und mündliche Weitergabe der Anliegen der Elternschaft an Behörden und Öffentlichkeit; – Durchführung von Veranstaltungen und Projekten
- Bereitstellen von finanziellen Mitteln
- Beitritt zu Gesamtorganisationen, die dazu beitragen, die Vereinsziele zu unterstützen.
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: – Mitgliedsbeiträge – Ergebnisse von Veranstaltungen und Projekten – Spenden, Zuwendungen, Subventionen und Vermächtnisse
Mitgliedsbeitrag
Euro 19,- pro Familie und Schuljahr